BZ Lexikon(77) 「連邦制」

ドイツの政治を理解する上で不可欠な連邦制についての話です。3月11/12日の紙面より。
Lexikon: Föderalismus(連邦制)
Als Föderalismus wird ein staatliches Organisationsprinzip bezeichnet, bei dem einzelne Glieder über Eigenständigkeit verfügen, aber zu einem übergreifenden Gebilde zusammengeschlossen sind. Der Begriff leitet sich aus dem lateinischen “foedus” (Bund, Bündnis, Vertrag) ab. Der Bund entscheidet über alles, was nicht in die Kompetenzbereiche der Länder fällt (in Deutschland beispielweise Polizei und Bildung). Oft sind die Rechte der Länder in der Verfassung verankert und können ihnen nicht entzogen werden. Deshalb ist für die Föderalismusreform, die diese Aufteilung neu regeln soll, auch eine Verfassungsänderung und damit eine Zweidrittelmehrheit nötig.
(メモ)
sich aus et3 ab/leiten: ・・に起源を有する.
verankern: 定める,規定する. 
訳)一つ一つの部分が自主性を持ち、しかしある包括的なものに連合されている国家の組織原則のことを、連邦制と呼んでいる。この概念は結合、契約などを意味するラテンの”foedus”に起源を持つ。連邦は、州の管轄領域の及ばない物事(ドイツでは例えば警察と教育)全てについて決定を下す。州の権利はしばしば憲法によって規定され、憲法を拒むことができない。したがって、この州の権利の分配を新しく規定する連邦制改革にとって(憲法の改正も)、3分の2の多数決が必要とされる。



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